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- G. Kuhnert
- Aktuelles
Kassensicherungsverordnung
Zum 1.1.2020 tritt die KassenSicherungsVerordnung („Kurz“: KassenSichV) in Kraft. Das hat massive Auswirkungen auf alle Anwender von Abrechnungssystemen, egal ob mit Bargeld gearbeitet wird oder nicht. Denn die meisten Abrechnungssysteme unterstützen die Einnahme von Bargeld. Alleine schon die Unterstützung, Bargeld zu verarbeiten, macht ein Abrechnungssystem zu einem Kassensystem, welches der KassenSichV unterliegt. Hierzu gehören auch alle Versionen der CTO Warenwirtschaft bis einschließlich Version 2019 (und für Anwender der alten CTO EHO: diese ist auch betroffen).